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BAUAMT – VERMESSUNGSANGELEGENHEITEN, GRUNDTEILUNGEN
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Vermessungsangelegenheiten, Grundteilungen
In diesen Bereich fallen Grundteilungen und Grundzusammenlegungen.
Teilung von Grundstücken:
Gemäß § 45 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 dürfen grundbücherliche Teilungen von Grundstücken grundsätzlich nur mit Bewilligung der Gemeinde erfolgen. Dem Antrag auf Bewilligung ist ein Plan im Maßstab der Katastralmappe anzuschließen.
Beitragsseiten
Meldepflichtige Bauvorhaben § 21
Bewilligungspflichtige Vorhaben
Vermessungsangelegenheiten, Grundteilungen
Bauberatung, Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne, Raumordnung, Ortsplanung, Hochbauten, Baurechtsfragen, Brandschutz, Förderungen im Baubereich, Baupolizei, Wohnbaustatistik, Wohnobjekte, Bauabgabe, Feuerungsanlagen, Hausnummernpläne.
In diesen Bereich fallen kostenlose Auskünfte in Bauangelegenheiten, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanauskünfte.
