Corona-Infos - Darf weiterhin gejagt werden?

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Darf weiterhin gejagt werden?

Die Jagd darf unter Berücksichtigung der Bestimmungen des COVID-19 Gesetzes und der darauf fußenden Verordnungen weiter ausgeübt werden.

Erlaubt ist: Ein Einzelansitz, Wahrnehmung der Jagdaufsicht, Bau von Reviereinrichtungen bzw. Revierarbeiten, Beschickung von Salzlecken und Kirrungen, Anbau von Blühflächen und Wildäckern, etc.

Nicht erlaubt ist: Ein gemeinsamer Ansitz in einer Kanzel und die gemeinsame Anfahrt zum Ansitz (ausgenommen Personen aus dem eigenen Haushalt) Abhalten von Gesellschaftsjagden, Versammlungen, Stammtische.