Statistik Austria - PIAAC-Studie
Impfaktion BH Voitsberg
Hundekundelehrgang - 25.10. und 08.11.2024
Hundekundelehrgang - 13.12.2024
Lärmende Arbeiten - Zeitregelung
Meldezettel-Formular
Rundfunkgebühren – Befreiung/Fernsprechentgelt – Zuschuss/Ökostrompauschale – Befreiung
AMTSSIGNATUR
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die STADTGEMEINDE BÄRNBACH
auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Bärnbach gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Bärnbach
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Einbringung von Berufungen
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Stadtgemeinde Bärnbach werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Anbringen an die Stadtgemeinde Bärnbach können rechtswirksam per E-Mail an stadtgemeinde(at)baernbach.gv.at eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen die Verwendung folgender Formate bestimmt:
Format | Erstellbar / lesbar mit | Dateierweiterung | Kommentar |
Text | Editor, Mail, usw. | *.TXT | |
Portable Document Format |
Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme |
||
Rich Text Format | Word for Windows, Office Programme, usw. | *.RTF | |
Word | Word for Windows, Open Office | *.DOC/DOCX | MS Office 97, 2000, 2003, 2007 |
GIF | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.GIF | |
JPG | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.JPG, *.JPEG | |
TIFF | Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw. | *.TIFF, *.TIF |
Datenträger
Für die Übermittlung von Anträgen sowie Beilagen auf Datenträger werden folgende Datenträger bestimmt:
- CD und DVD
- USB Stick 1.1, 2.0 und 3.0
Als zulässige Formate werden die oben genannten Formate bestimmt. Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten. ZIP und RAR können als Komprimierungsformate verwendet werden.