Bürgerservice

Die Stadtgemeinde Bärnbach fördert die Errichtung einer Fotovoltaikanlage mit € 60/kWp, max. € 300,00. 

Vorraussetzung ist die "Mitteilung nach § 21 Steiermärkisches Baugesetz (meldepflichtige Bauvorhaben)".  Mit der Abgabe der Mitteilung § 21 bestätigt die Stadtgemeinde auch einen allfälligen Förderungsantrag des Landes Steiermark.

 

Für die Förderung selbst benötigen wir ein Ansuchen, die Rechnung und den Zahlungsbeleg. 

 

Die Formulare dafür sind im Bauamt erhältlich und können auch per E-mail angefordert werden.

 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Überprüfung der beigebrachten Unterlagen. 

 

 

Zuständige Mitarbeiterinnen:

Doris Höller

2. Stock, Zimmer Nr. 24

Tel.: +43 3142/61550-425

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: doris.hoeller(at)baernbach.gv.at


Franziska Pinegger

2. Stock, Zimmer Nr. 24

Tel.: +43 3142/61550-465

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: franziska.pinegger(at)baernbach.gv.at

 

Energieberatungsstelle des Landes

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.