Bürgerservice

Photovoltaik

Die Stadtgemeinde Bärnbach fördert die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit € 300,00. 

 

Voraussetzung für die Förderung durch die Gemeinde ist eine positive Förderungszusage durch das Land Steiermark.

 

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen: Formloses Ansuchen, Rechnung mit Zahlungsbeleg. Dauer der Bearbeitung: Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Verfügbarkeit der Fördermittel. Gleichzeitig bestätigt die Stadtgemeinde auch einen allfälligen, im Bauamt aufliegenden, Förderungsantrag des Landes Steiermark und leitet diesen automatisch weiter.

 

Zuständige Mitarbeiterinnen:

Doris Höller

2. Stock, Zimmer Nr. 24

Tel.: +43 3142/61550-425

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: doris.hoeller(at)baernbach.gv.at


Franziska Pinegger

2. Stock, Zimmer Nr. 24

Tel.: +43 3142/61550-465

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: franziska.pinegger(at)baernbach.gv.at

 

Energieberatungsstelle des Landes