Bürgerservice

 

Die Stadtgemeinde Bärnbach fördert die Errichtung einer Wärmepumpenheizung (Erdwärme/Umluft) als Gesamtheizsystem mit € 300,00.

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:

  • Förderansuchen (liegt im Gemeindeamt auf, kann auch per E-Mail angefordert werden),
  • Rechnung mit Zahlungsbeleg
  • Bestätigung über den fachgerechten Einbau.
  • Zusage vom Land Steiermark für die Landesförderung

Bei Luftwärmepumpen ist außerdem ein Bauansuchen im Vereinfachten Verfahren erforderlich. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 Ansuchen § 20 (Vereinfachtes Verfahren)
  • 1 Planverfasserbestätigung
  • 2 Lagepläne mit der Unterschrift der angrenzenden Grundeigentümer
  • 2 Techn. Beschreibungen
  • 1 Schallpegelberechnung
  • 1 Grundbuchsauszug
  • 1 Anrainerverzeichnis

Wärmepumpen (Sole/Wasser) wie z.B. Tiefenbohrungen, oder Wärmepumpen (Wasser/Wasser) wie z.B. Energie wird dem Grundwasser entzogen, müssen von der Bezirkshauptmannschaft genehmigt werden.

 

Zuständige Mitarbeiterinnen:


Doris Höller
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-425
Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: doris.hoeller(at)baernbach.gv.at

 

Franziska Pinegger
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-465
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: franziska.pinegger(at)baernbach.gv.at

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