Bürgerservice

Biomasse

Die Stadtgemeinde Bärnbach fördert die Errichtung einer Biomasseheizung mit € 300,00.

 

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Formloses Ansuchen, Rechnung mit Zahlungsbeleg, Bauanzeige nach § 20 Zi. 3 bis 5, Formular im Bauamt erhältlich, samt Unterlagen über den Einbau der Heizungsanlage.

Kosten und Gebühren:


Die Verfahrensunterlagen sind wie folgt zu vergebühren:
Ansuchen: € 14,30
techn. Beschreibung: € 3,90/Bogen
Plan: € 3,90, wenn größer als A 3 € 7,80
weitere Unterlagen: € 3,90/Bogen


Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Verfügbarkeit der Fördermittel.
Verpflichtend für die Zusicherung der Gemeindeförderung für die Biomasseheizung ist das Anzeigeverfahren mit den erforderlichen Unterlagen. Gleichzeitig bestätigt die Stadtgemeinde auch einen allfälligen, im Bauamt aufliegenden, Förderungsantrag an das Land Steiermark und leitet diesen automatisch weiter.

 

Zuständige Mitarbeiterinnen:

Doris Höller
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-425
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: doris.hoeller(at)baernbach.gv.at

 

Franziska Pinegger
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-465
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: franziska.pinegger(at)baernbach.gv.at