Bürgerservice

Landwirtschaft

 
Betrag
Anmerkung
Besamungszuschuss (Kühe) € 23,-- de-Minimis-Abwicklung
Eigenbesamung  € 11,--   
Muttertierhaltung mit Stier  € 11,--   
Schafe   gesetzlich geregelt
Pferde   gesetzlich geregelt

 

Jagdpachtschilling

Gemäß § 21 Abs. 1 des Stmk. Jagdgesetzes 1986, LGBl. 23/1986 i.d.g.F, wird der Jagdpachtschilling  an die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke aufgeteilt. Der für Jagdeinschlüsse erzielte Jagdpachtschilling wird auf die Grundbesitzer der im Jagdeinschluss gelegenen Grundstücke nach dem gleichen Grundsatz aufgeteilt. 


Gegen Vorlage des Grundbesitznachweises, auf dem die Grundstücksgröße angeführt ist kann der Jagdpachtschilling 1x Jährlich ab Aushang in der Amtstafel im Sekretariat bzw. bei Frau Marath beantragt werden.