Betrag |
Anmerkung |
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Besamungszuschuss (Kühe) | € 23,-- | de-Minimis-Abwicklung |
Eigenbesamung | € 11,-- | |
Muttertierhaltung mit Stier | € 11,-- | |
Schafe | gesetzlich geregelt | |
Pferde | gesetzlich geregelt |
Jagdpachtschilling
Gemäß § 21 Abs. 1 des Stmk. Jagdgesetzes 1986, LGBl. 23/1986 i.d.g.F, wird der Jagdpachtschilling an die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke aufgeteilt. Der für Jagdeinschlüsse erzielte Jagdpachtschilling wird auf die Grundbesitzer der im Jagdeinschluss gelegenen Grundstücke nach dem gleichen Grundsatz aufgeteilt.
Gegen Vorlage des Grundbesitznachweises, auf dem die Grundstücksgröße angeführt ist kann der Jagdpachtschilling 1x Jährlich ab Aushang in der Amtstafel im Sekretariat bzw. bei Frau Marath beantragt werden.