Bürgerservice

Die Stadtgemeinde Bärnbach fördert die Errichtung einer Biomasseheizung/Holzheizung (Pelletskaminofen, Pellets-, Stückholz-, Hackschnitzel-Zentralheizung) als Gesamtheizsystem mit € 300,00.

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:

  • Förderansuchen (liegt im Gemeindeamt auf, kann auch per E-Mail angefordert werden),
  • Rechnung mit Zahlungsbeleg
  • Bestätigung über den fachgerechten Einbau.
  • Zusage vom Land Steiermark für die Landesförderung

Bei Holzheizungen ist im „vereinfachten Verfahren“ anzusuchen, sofern es sich nicht um einen Heizungstausch handelt.

 

Bei Heizungsumstellung von Ölheizung auf Biomasseheizung oder Heizungstausch (neue Holzheizung) genügt das Ansuchen „Mitteilung nach § 21 Stmk. Baugesetz (meldepflichtige Bauvorhaben)“. Voraussetzung dafür ist eine durch Bescheid bewilligte Ölheizungsanlage.

 

Mitteilung nach § 21: der Austausch einer bestehenden Feuerungsanlage durch eine Feuerungsanlage für feste oder flüssige Brennstoffe mit einer Nennheizleistung von nicht mehr als 400 kW, wenn damit keine baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen verbunden sind, sofern der Nachweis über das ordnungsgemäße Inverkehrbringen im Sinn des Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2021 vorliegt.

 

Sollte es sich um einen Heizungstausch einer nichtbewilligten Ölheizung handeln werden für das Bauansuchen folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 Ansuchen § 20 (Vereinfachtes Verfahren)
  • 1 Planverfasserbestätigung
  • 2 Techn. Beschreibungen
  • 2 Pläne
  • 1 Grundbuchsauszug

Zuständige Mitarbeiterinnen:

Doris Höller
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-425
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: doris.hoeller(at)baernbach.gv.at

 

Franziska Pinegger
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-465
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: franziska.pinegger(at)baernbach.gv.at